Einbürgerungstest — Frage 128 von 460
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
- A. Abgeordnete. ✓ Richtige Antwort
- B. Kanzlerinnen/Kanzler.
- C. Botschafterinnen/Botschafter.
- D. Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
Erklärung
Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlamentsmitglieder nennt man Abgeordnete.