Einbürgerungstest — Frage 2 von 460
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
- A. Geschichtsunterricht teilnimmt.
- B. Religionsunterricht teilnimmt. ✓ Richtige Antwort
- C. Politikunterricht teilnimmt.
- D. Sprachunterricht teilnimmt.
Erklärung
Nach Artikel 7 des Grundgesetzes entscheiden die Eltern über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht, bis das Kind mit 14 Jahren religionsmündig wird.