Einbürgerungstest — Frage 263 von 460
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
- A. werden bestraft. ✓ Richtige Antwort
- B. werden wie Erwachsene behandelt.
- C. teilen die Strafe mit ihren Eltern.
- D. werden nicht bestraft.
Erklärung
Ab 14 Jahren sind Jugendliche in Deutschland strafmündig und können bei Verstößen gegen das Strafrecht nach dem Strafgesetz belangt werden.