Einbürgerungstest — Frage 44 von 460
Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?
- A. Abgeordnete des EU-Parlaments
- B. Die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten ✓ Richtige Antwort
- C. Landtagsabgeordnete
- D. Bundestagsabgeordnete
Erklärung
Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident wird indirekt von der Bundesversammlung gewählt, nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern.