Leben in Deutschland Prep

Einbürgerungstest — Frage 65 von 460

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

  • A. Gesetze zu entwerfen.
  • B. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  • C. die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  • D. das Bundeskabinett zu bilden. ✓ Richtige Antwort

Erklärung

Der Bundestag entwirft Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler; die Bildung des Kabinetts ist jedoch Aufgabe der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers, nicht des Bundestages.

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