Einbürgerungstest — Frage 65 von 460
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- A. Gesetze zu entwerfen.
- B. die Bundesregierung zu kontrollieren.
- C. die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- D. das Bundeskabinett zu bilden. ✓ Richtige Antwort
Erklärung
Der Bundestag entwirft Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler; die Bildung des Kabinetts ist jedoch Aufgabe der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers, nicht des Bundestages.